Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele von AV-Medien (Österreichischer Agrarverlag)

1. Teilnahmeberechtigung

 

  1. Teil­nah­me­be­rech­tigt an Gewinn­spie­len, die von den Mar­ken und Medi­en von AV-Medi­en bzw. „Öster­rei­chi­scher Agrar­ver­lag Druck- und Ver­lags­ge­sell­schaft m.b.H. Nfg. KG“ (Sitz: Sturz­gas­se 1a, 1140 Wien, Öster­reich) aus­ge­führt wer­den, sind alle natür­li­chen deutsch­spra­chi­gen Per­so­nen mit Wohn­sitz in Öster­reich, Deutsch­land und der Schweiz, die zum Zeit­punkt ihrer Teil­nah­me das 16. Lebens­jahr voll­endet haben.
  2. Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt sind Gewinn­spiel­ver­ei­ne oder Per­so­nen, die von auto­ma­ti­sier­ten Diens­ten zur Gewinn­spiel­teil­nah­me Gebrauch machen (Bots, Skripte).
  3. Nicht teil­nah­me­be­rech­tigt sind zudem alle Per­so­nen, die in irgend­ei­ner Art und Wei­se eine Funk­ti­on beim oder für den Ver­an­stal­ter AV-Medi­en erfüllen.
  4. Jede natür­li­che Per­son ist nur ein­mal berech­tigt, bei ein und dem­sel­ben Gewinn­spiel teil­zu­neh­men. Wird fest­ge­stellt, dass eine Per­son unter Ver­wen­dung meh­re­rer Iden­ti­tä­ten (z.B. meh­re­re E‑Mail-Adres­sen) bei einem Gewinn­spiel teil­nimmt, wird die Per­son mit all sei­nen Iden­ti­tä­ten vom Gewinn­spiel wort­los ausgeschlossen.

2. Datenschutz und AGB

 

  1. Bei allen Gewinn­spie­len von AV-Medi­en gilt die zum Start­zeit­punkt des Gewinn­spiels aktu­el­le Daten­schutz­richt­li­nie von AV-Medi­en, die jeder­zeit hier ein­ge­se­hen wer­den kann: https://www.av-medien.com/datenschutz/
  2. In den jewei­li­gen Gewinn­spie­len wird die Zustim­mung zur Kennt­nis­nah­me die­ser Daten­schutz­richt­li­nie durch den Teil­neh­mer abge­fragt. Nur Per­so­nen, die hier­zu ihre Zustim­mung abge­ben, kön­nen an den Gewinn­spie­len von AV-Medi­en teil­neh­men, da eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung eines Gewinn­spiels sonst nicht mög­lich wird.
  3. Zweck der Datenverarbeitung:3.1. Der Haupt­zweck der Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Zuge von Gewinn­spie­len ist der ord­nungs­ge­mä­ßen Durch­füh­rung von Gewinn­spie­len unter­ge­ord­net. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten müs­sen vor allem dann abge­fragt wer­den, wenn es zu einer Zie­hung kommt und ein Gewin­ner über sei­nen Preis infor­miert wer­den soll bzw. wenn der Preis ver­sandt wer­den soll. Hier­zu ist es auch not­wen­dig, dass erfor­der­li­che Daten einem mög­li­chen Drit­ten (z.B. dem Spon­sor der Prei­se) zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die­se Drit­ten wer­den von AV-Medi­en auf­ge­for­dert, die Daten nur für die­sen Zweck zu ver­wen­den und anschlie­ßend zu löschen. Zudem wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von AV-Medi­en dazu ver­wen­det, die Teil­neh­mer über mög­li­che Ände­run­gen des Ablaufs des jewei­li­gen Gewinn­spiels zu informieren.3.2. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten kön­nen von den Mar­ken und Medi­en von AV-Medi­en auch für Wer­be­zwe­cke ver­wen­det wer­den. Hier­un­ter wird die Bewer­bung von Pro­duk­ten von AV-Medi­en bzw. von Pro­duk­ten Drit­ter ver­stan­den. Die­se Wer­bung beschränkt sich in der Regel auf das E‑Mail-Mar­ke­ting, kann aber in Ein­zel­fäl­len auch dar­über hin­aus­ge­hen (dies wird je Gewinn­spiel sepa­rat kom­mu­ni­ziert). Die Zustim­mung zu die­sen Wer­be­zwe­cken muss der Teil­neh­mer in dem jewei­li­gen Gewinn­spiel aktiv ertei­len. Sofern die Teil­nah­me eine Anmel­dung zu einem News­let­ter zur Fol­ge hat, wird der Teil­neh­mer wäh­rend der Anmel­dung zum Gewinn­spiel oder des­sen Ankün­di­gung dar­über infor­miert – inklu­si­ve der Infor­ma­ti­on, zu wel­chem News­let­ter er sich anmel­det und wel­chen unge­fäh­ren Inhalt die­ser News­let­ter ent­hält. Erteilt er Zustim­mun­gen die­ser Art nicht, behält sich AV-Medi­en das Recht vor, die Per­son von der Teil­nah­me aus­zu­schlie­ßen. Falls ein­ge­wil­ligt wird, ent­steht zwi­schen AV-Medi­en und dem Teil­neh­mer ein Gegen­ge­schäft (Gewinn­spiel­teil­nah­me gegen Anmel­dung zu Wer­be­mit­tei­lun­gen), das jedem Teil­neh­mer in der Form und auch für jeden Teil­neh­mer deut­lich nach­voll­zieh­bar wäh­rend der Anmel­dung zum Gewinn­spiel oder in sei­ner Ankün­di­gung mit­ge­teilt wird.3.3. AV-Medi­en behält sich das Recht vor, die Namen der Teil­neh­mer je nach Art und Ort des Gewinn­spiels über die eige­nen Medi­en (Print- und Online, News­let­ter, Social-Media, etc.) zu ver­öf­fent­li­chen. Hier­bei wer­den im Sin­ne der Daten­spar­sam­keit nur der Vor­na­me sowie der Wohn­ort des Teil­neh­mers ver­öf­fent­licht. Der Teil­neh­mer kann die­ser Ver­öf­fent­li­chung unmit­tel­bar im Zuge sei­ner Teil­nah­me und auf jeden Fall vor Errei­chen des Teil­nah­me­schlus­ses wider­spre­chen. Der Wider­spruch muss schrift­lich und in der Regel an die im jewei­li­gen Gewinn­spiel ange­ge­be­ne Kon­takt­adres­se erfol­gen. Im Fal­le, dass kei­ne Kon­takt­adres­se ange­ge­ben ist, kann der Wider­spruch auch an datenschutz@agrarverlag.at erfolgen.3.4. Es ist mög­lich, dass zur Teil­nah­me an Gewinn­spie­len Bei­trä­ge von Teil­neh­mern ein­ge­reicht wer­den müs­sen (z.B. Fotos, Vide­os, Tex­te, Zeich­nun­gen, etc.). Durch das Zusen­den die­ser Bei­trä­ge erhält AV-Medi­en das Ver­öf­fent­li­chungs­recht durch den Zusen­der für Ver­öf­fent­li­chun­gen in den eige­nen Publi­ka­tio­nen auf unbe­stimm­te Dau­er. Die­se Zusen­dun­gen dür­fen von AV-Medi­en auch für kom­mer­zi­el­le Zwe­cke genutzt wer­den. Die Bei­trä­ge der Nut­zer dür­fen ört­lich und zeit­lich unein­ge­schränkt, ver­gü­tungs­frei, ohne Nen­nung der Urhe­ber zu Zwe­cken der Wer­bung ver­viel­fäl­tigt, ver­öf­fent­licht und bear­bei­tet werden.
  4. Daten­ver­ant­wort­li­cher:
    Ver­ant­wort­li­cher für den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bei AV-Medi­en ist Ver­lags­lei­ter Win­fried Eberl, für Fra­gen und Beschwer­den zu errei­chen unter datenschutz@agrarverlag.at.
  5. Rech­te der Teilnehmer:
    Jeder Teil­neh­mer bei Gewinn­spie­len von AV-Medi­en hat das Recht auf Wider­spruch, Aus­kunft, Löschung oder Berich­ti­gung von Daten sowie zur Beschwer­de bei der Daten­schutz­be­hör­de. Teil­neh­mer haben auch das Recht, ihre Ein­tra­gung in Mai­ling­lis­ten jeder­zeit zu widerrufen.
  6. Rechts­grund­la­ge:
    Recht­grund­la­ge zur Durch­füh­rung von Gewinn­spie­len bei AV-Medi­en ist der Arti­kel 6 „Recht­mä­ßig­keit der Ver­ar­bei­tung“ der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).
  7. AGB von AV-Medien:
    An die­ser Stel­le wird auch auf die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von AV-Medi­en hin­ge­wie­sen: https://www.av-medien.at/services/agb.html

3. Rahmenbedingungen/Spielregeln eines Gewinnspiels

 

Die Rah­men­be­din­gun­gen eines Gewinn­spiels von AV-Medi­en wer­den in dem jewei­li­gen Gewinn­spiel selbst oder in des­sen Ankün­di­gung defi­niert. Um an einem Gewinn­spiel teil­neh­men zu kön­nen, muss eine berech­tig­te Per­son die jewei­li­gen Spiel­re­geln beach­ten und befolgen.

4. Beginn und Ende von Gewinnspielen

 

  1. Sofern ein Gewinn­spiel nicht bereits mit sei­ner Ankün­di­gung star­tet, wird der Beginn direkt im Rah­men des Gewinn­spiels selbst oder per sepa­ra­ter Ankün­di­gung bekanntgegeben.
  2. Der Teil­nah­me­schluss eines Gewinn­spiels wird im Rah­men der Kon­zep­tio­nie­rung von AV-Medi­en vor­ab defi­niert und an die Teil­neh­mer kom­mu­ni­ziert. Die Dau­er kann – sofern eine ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­on im Rah­men des Gewinn­spiels selbst erfolgt – von AV-Medi­en ein­ma­lig ver­län­gert wer­den. Eine mög­li­che Ver­län­ge­rung inklu­si­ve des Zeit­rah­mens der Ver­län­ge­rung wird bereits zum Start des jewei­li­gen Gewinn­spiels bekannt­ge­ge­ben, wodurch ein end­gül­ti­ger Teil­nah­me­schluss des Gewinn­spiels für den Teil­neh­mer abseh­bar wird.

5. Preise

 

Die Prei­se eines Gewinn­spiels wer­den im Gewinn­spiel selbst oder in sei­ner Ankün­di­gung vor­ge­stellt und wer­den ent­we­der von AV-Medi­en selbst oder von Part­nern von AV-Medi­en zur Ver­fü­gung gestellt. Sei­tens des Gewin­ners bestehen kei­ner­lei Ansprü­che auf Umtausch, Refun­die­rung, Garan­tie­leis­tung, Bar­ab­lö­se oder wei­te­re Zusatz­leis­tun­gen im Zuge des Gewinns. Prei­se sind nicht über­trag­bar. Es wer­den nur die in dem Gewinn­spiel genann­ten Prei­se ver­lost. AV-Medi­en behält sich aus­drück­lich das Recht vor, die jeweils ange­kün­dig­ten Gewin­ne ohne Anga­be von Grün­den durch gleich- oder höher­wer­ti­ge Prei­se auszutauschen.

6. Ermittlung der Gewinner

 

Der oder die Gewin­ner wer­den nach dem Teil­nah­me­schluss in einer nicht öffent­li­chen Aus­lo­sung und ohne Bei­sein eines Notars ermit­telt. Wenn Gewin­ner bis spä­tes­tens sie­ben Tage nach der ers­ten Gewinn­be­nach­rich­ti­gung durch AV-Medi­en nicht ver­füg­bar sind oder nicht kon­tak­tiert wer­den kön­nen, wird ein ande­rer Gewin­ner ermit­telt. Gewin­ner wer­den per per­sön­li­cher Nach­richt per E‑Mail, Tele­fon oder über die ent­spre­chen­den Social-Media kon­tak­tiert (je nach Art und Ort des Gewinnspiels).

7. Annahme, Ablehnung und Weitergabe eines Gewinns durch AV-Medien

 

Jedem Teil­neh­mer steht die Annah­me eines Gewinns frei. In der Regel geht AV-Medi­en davon aus, dass ein Gewin­ner sei­nen Preis annimmt. Wenn ein Preis nicht ange­nom­men wird, muss der Gewin­ner dies AV-Medi­en schrift­lich mit­tei­len. In dem Fall wird der Gewinn ent­we­der an den direkt nach­rü­cken­den posi­ti­ven Teil­neh­mer ver­ge­ben oder die Ver­lo­sung wird unter den ande­ren übri­gen Teil­neh­mern wie­der­holt (je nach Art des Gewinn­spiels). Im Fal­le eines Gewinn­spiels mit meh­re­ren Gewin­nen ist ein Teil­neh­mer — sofern nicht anders gere­gelt — nur zur Annah­me eines Prei­ses berechtigt.

8. Mögliche Zusatzkosten, die im Zuge eines Gewinns entstehen können

 

AV-Medi­en ver­lost – sofern nicht anders kom­mu­ni­ziert — nur die im Gewinn­spiel auf­ge­führ­ten Gewin­ne selbst und nicht deren Trans­port und oder zusätz­li­che Dienst­leis­tun­gen, Mit­tel und/oder Auf­wän­de, die mit einem Gewinn in Zusam­men­hang ste­hen kön­nen. Mög­li­che zusätz­lich ent­ste­hen­de Kos­ten müs­sen vom Gewin­ner selbst über­nom­men wer­den, sofern er den Preis anneh­men will. Soll­ten die­se Kos­ten wider die­ser Regel von AV-Medi­en oder einem Part­ner von AV-Medi­en über­nom­men wer­den, wird dies im Rah­men des Gewinn­spiels indi­vi­du­ell und vor­ab kommuniziert.

9. Haftungsausschluss

 

AV-Medi­en­wen­det bei der Durch­füh­rung von Gewinn­spie­len größt­mög­li­che Sorg­falt an. AV-Medi­en haf­tet im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me am Gewinn­spiel nicht für Schä­den, die sich aus der Teil­nah­me erge­ben. AV-Medi­en behält sich das Recht vor, die­ses Gewinn­spiel bei unvor­her­ge­se­he­nen Umstän­den außer­halb sei­ner zumut­ba­ren Kon­trol­le oder aus wich­ti­gen Grün­den zurück­zu­zie­hen oder abzu­än­dern — ohne Haf­tung gegen­über den Teil­neh­mern, den Gewin­nern oder drit­ten Parteien.
AV-Medi­en über­nimmt kei­ne Haf­tung, wenn der Aus­tra­gungs­ort des Gewinn­spiels (Web­sei­te, Social-Media, etc.) nicht oder nicht stö­rungs­frei ver­füg­bar ist. AV-Medi­en wird zu jeder Zeit ver­su­chen, tech­ni­sche Stö­run­gen schnellst­mög­lich zu behe­ben (sofern das in sei­ner Macht steht), schließt hier­für aber jeg­li­che Haf­tung aus.

10. Gewinnspiele auf Social-Media oder anderen Kanälen

 

Soll­te ein Gewinn­spiel nicht auf einem der haus­ei­ge­nen Platt­for­men oder Por­ta­le von AV-Medi­en statt­fin­den (z.B. Face­book, Insta­gram, Goog­le, Platt­for­men von Part­ner­un­ter­neh­men, etc.), dann steht – sofern nicht anders kom­mu­ni­ziert – die frem­de Platt­form in kei­ner­lei Ver­bin­dung zu AV-Medi­en. Gewinn­spie­le von AV-Medi­en wer­den in kei­ner Wei­se von frem­den Platt­for­men gespon­sert, unter­stützt oder orga­ni­siert. Der Emp­fän­ger der vom Teil­neh­mer bereit­ge­stell­ten Daten ist aus­schließ­lich AV-Medien.

Stand: 28.02.2024